Rote Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens

4. Fassung. Erstellt von der Arbeitsgruppe "Rote Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens" der Botanischen Vereinigung für Naturschutz in Hessen e. V. (BVNH) im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV)


Stand 31. Oktober 2008

Regionalisierung

Die in der vorigen Fassung der Roten Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens (BUTTLER & al. 1997) eingeführte Regionalisierung des Landes in vier Regionen in Anlehnung an die Naturraumgliederung Hessens (KLAUSING 1988) hat sich im Wesentlichen bewährt und wird daher unverändert beibehalten.

Die Regionalisierung wurde eingeführt, um die unterschiedliche Gefährdung vieler Arten in den Landesteilen darstellen zu können. Denn das Land Hessen ist reich gegliedert, verschiedene Landesteile besitzen eine sehr unterschiedliche Naturausstattung und Flora. Deutlich erkennbar ist zum Beispiel der Unterschied zwischen den tiefgelegenen, klimatisch milden Landschaften der Oberrheinebene, der Untermainebene sowie der Wetterau und den eher rauen Mittelgebirgen. Damit einher geht eine ungleichmäßige Verteilung und Häufigkeit der Pflanzenarten. Da auch die Inanspruchnahme einzelner Regionen durch Landwirtschaft, Siedlungen und andere auf die Flora einwirkende Nutzungen recht ungleich ist, ergeben sich in der Gefährdung vieler Arten auffällige regionale Unterschiede. Dies belegen anschaulich die ersten regionalen Roten Listen für Teilräume Hessens (GEIGER & al. 1984: Rheingau-Taunus-Kreis und Wiesbaden, FREDE 1991: Landkreis Waldeck-Frankenberg).

Bei der Regionalisierung wäre die Abgrenzung von Regionen nach chorologischen Gesichtspunkten zu wünschen, das heißt auf der Grundlage von Florengebieten, die durch ihren ähnlichen Artenbestand definiert sind. Eine detaillierte pflanzengeographische Bearbeitung von Gesamthessen liegt jedoch nicht vor, auch ist die floristische Kartierung des Landes noch nicht so weit vorangeschritten, daß sich abgesicherte Erkenntnisse ableiten ließen. Daher wurde als nicht ganz optimale Lösung auf die Naturraumgliederung Hessens (Klausing 1988) zurückgegriffen. Auf ihr basierend wurde Hessen für den Zweck der Roten Liste in vier Regionen geteilt, wobei dem Tiefland drei Mittelgebirgsräume gegenübergestellt sind:


Region    Naturraum    Größe    Anteil 
Nordwest
Grundgebirgsschollenland
5.840 km²  
23 % 
Nordost
Hessisches Bruchschollentafelland 10.960 km²  
52 % 
Südwest
Oberrheinische Tiefebene 3.370 km²  
16 % 
Südost
Süddeutsches Schichtstufenland 1.940 km²  
9 % 

Die Naturraumgliederung wurde in wenigen Fällen modifiziert, wenn dies aus floristischen oder pragmatischen Gesichtspunkten sinnvoll erschien:

1.    Die Bergstraße wird zur Region Südost gerechnet, ausgenommen das Eberstädter Becken, das beim Südwesten verbleibt.

2.    Der Kellerwald wird zur Region Nordwest gerechnet.
3.    Der kleine Flächenanteil Hessens am Mittelrheingebiet, das Obere Mittelrheintal, wird zur Region Nordwest gerechnet.
4.    Der kleine Flächenanteil Hessens am Thüringer Becken mit sehr eigenständigem Florenbestand wird der Region Nordost zugerechnet.

Wünschenswert wäre bei Oberem Mittelrheintal und Thüringer Becken eine länderübergreifende Betrachtung im Zusammenhang mit regionalisierten Roten Listen für Rheinland-Pfalz und Thüringen.

Die Abgrenzung der Regionen ist der Übersichtskarte zu entnehmen.
© BVNH

  Region Nordwest Region Nordost Region Südost Region Südwest Region Südost