Rote Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens

4. Fassung. Erstellt von der Arbeitsgruppe "Rote Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens" der Botanischen Vereinigung für Naturschutz in Hessen e. V. (BVNH) im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV)


Stand 31. Oktober 2008

Gefährdungskategorien

Es werden die Definitionen der Roten Liste der Bundesrepublik Deutschlands verwendet (LUDWIG & SCHNITTLER 1996). Die Kategorien 0, 1, 2, 3 und G umfassen die gefährdeten Arten, Arten der Kategorie R sind zusätzlich Bestandteil der Roten Liste.

0 ausgestorben oder verschollen Arten, die in Hessen verschwunden sind (keine wildlebenden Populationen bekannt).

Ihre Populationen sind



nachweisbar ausgerottet, ausgestorben oder

verschollen (es besteht der begründete Verdacht, daß ihre Populationen erloschen sind)



1 vom Aussterben bedroht Arten, die so schwerwiegend bedroht sind, daß sie voraussichtlich aussterben, wenn die Gefährdungsursachen fortbestehen

Ein Aussterben kann nur durch sofortige Beseitigung der Gefährdungsursachen oder wirksame Hilfsmaßnahmen für die Restbestände dieser Arten verhindert werden.



2 stark gefährdet Arten, die erheblich zurückgegangen oder durch laufende beziehungsweise absehbare menschliche Einwirkungen erheblich bedroht sind.

Wird die Gefährdung der Art nicht abgewendet, rückt sie voraussichtlich in die Kategorie "vom Aussterben bedroht" auf



3 gefährdet Arten, die merklich zurückgegangen oder durch laufende beziehungsweise absehbare menschliche Einwirkungen bedroht sind

Wird die Gefährdung der Art nicht abgewendet, kann sie in die Kategorie "stark gefährdet" aufrücken




G Gefährdung anzunehmen Arten, bei denen einzelne Untersuchungen eine Gefährdung erkennen lassen, aber die vorliegenden Informationen für eine exakte Zuordnung zu den Kategorien 1 bis 3 nicht ausreichen.



R extrem selten Extrem seltene beziehungsweise sehr lokal vorkommende Arten, deren Bestände in der Summe weder lang- noch kurzfristig abgenommen haben und die auch aktuell nicht bedroht, aber gegenüber unvorhergesehenen Gefährdungen besonders anfällig sind.

Für die einzelnen Regionen und Hessen insgesamt werden folgende Richtwerte für die Anzahl der Wuchsorte festgelegt: Region Nordost bis 6 Wuchsorte, Regionen Nordwest und Südwest bis 4 Wuchsorte, Region Südost bis 3 Wuchsorte, Hessen insgesamt bis 17 Wuchsorte



Zur Kennzeichnung nicht in die Rote Liste aufgenommener Arten werden folgende weitere Kategorien angewandt:

V Vorwarnliste, zurückgehende Art Arten, die merklich zurückgegangen, aber aktuell noch nicht gefährdet sind.

Bei Fortbestehen der bestandsreduzierenden Einwirkungen ist in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie "gefährdet" wahrscheinlich.



* Derzeit nicht als gefährdet  angesehen Arten werden als derzeit nicht gefährdet angesehen, wenn ihre Bestände zugenommen haben, stabil sind oder so wenig zurückgegangen sind, dass sie nicht mindestens in Kategorie V eingestuft werden müssen.



D Daten unzureichend Die Informationen zu Verbreitung, Biologie und Gefährdung einer Art sind unzureichend, wenn



sie bisher oft übersehen beziehungsweise im Gelände nicht unterschieden wurde oder
oder
sie erst in jüngster Zeit taxonomisch untersucht wurde (es liegen noch zu wenige Angaben über Verbreitung, Biologie und Gefährdung vor) oder
oder
sie taxonomisch fragwürdig ist (die taxonomische Abgrenzung der Art ist ungeklärt)
oder
es regionale Kenntnislücken gibt (es liegen keine ausreichenden Informationen über die aktuelle regionale Bestandssituation vor).

Das Kürzel D musste trotz im Vergleich zu 1996 verbesserter Kenntnislage noch relativ häufig verwendet werden. Bei einzelnen Arten und manchen Artengruppen wie etwa bei der in Hessen relativ verbreiteten Wasserhahnenfuß-Gruppe sind die Informationen so mangelhaft, dass selbst für einzelne Regionen sichere Nachweise fehlen. Die Verwendung des Kürzels D schließt dabei eine Gefährdung nicht aus. Das Kürzel G wurde hingegen nur verwendet, wenn die Sippe unzweifelhaft vorkommt und zugleich gefährdet ist.

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