Rote Liste der Farn- und
Samenpflanzen Hessens 4. Fassung. Erstellt von der Arbeitsgruppe "Rote Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens" der Botanischen Vereinigung für Naturschutz in Hessen e. V. (BVNH) im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV) Stand 31. Oktober 2008 |
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Gefährdungskategorien Es werden die Definitionen der Roten Liste der Bundesrepublik Deutschlands verwendet (LUDWIG & SCHNITTLER 1996). Die Kategorien 0, 1, 2, 3 und G umfassen die gefährdeten Arten, Arten der Kategorie R sind zusätzlich Bestandteil der Roten Liste.
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V | Vorwarnliste, zurückgehende Art | Arten, die merklich zurückgegangen, aber aktuell
noch nicht gefährdet sind. Bei Fortbestehen der bestandsreduzierenden Einwirkungen ist in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie "gefährdet" wahrscheinlich. |
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* | Derzeit nicht als gefährdet angesehen | Arten werden als derzeit nicht gefährdet angesehen, wenn ihre Bestände zugenommen haben, stabil sind oder so wenig zurückgegangen sind, dass sie nicht mindestens in Kategorie V eingestuft werden müssen. | ||||||||
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D | Daten unzureichend | Die Informationen zu Verbreitung, Biologie und Gefährdung einer Art sind unzureichend, wenn | ||||||||
Das Kürzel D musste trotz im Vergleich zu 1996 verbesserter Kenntnislage noch relativ häufig verwendet werden. Bei einzelnen Arten und manchen Artengruppen wie etwa bei der in Hessen relativ verbreiteten Wasserhahnenfuß-Gruppe sind die Informationen so mangelhaft, dass selbst für einzelne Regionen sichere Nachweise fehlen. Die Verwendung des Kürzels D schließt dabei eine Gefährdung nicht aus. Das Kürzel G wurde hingegen nur verwendet, wenn die Sippe unzweifelhaft vorkommt und zugleich gefährdet ist. |